Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF am RNG gehören nicht zu den sogenannten Abschlussklassen, da sie dem G8-Bildungsgang angehören. Sie sind also nicht von den Regelungen, die für die Jahrgangstufen 10 der Hauptschulen, Realschulen, Gesamt- oder Sekundarschulen gelten, betroffen.
- Welche Jahrgangsstufen ab dem 4. Mai wieder zur Schule zurückkehren und den Unterricht wiederaufnehmen werden, ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Wir rechnen ab dann zunächst mit den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe Q1 der gymnasialen Oberstufe. Wie es mit allen anderen Schülerinnen und Schülern weitergeht, ist noch unklar.
- Am 30.04. wird es voraussichtlich wieder ein Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer geben, bei dem weitere Maßnahmen, auch im Hinblick auf Schule, verabredet werden. Über Neuigkeiten die Schule betreffend, werden wir Sie dann zeitnah informieren.
- Im Hinblick auf die Ausweitung der Personenkreise, die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen können – die Regelungen gelten ausschließlich für die Jahrgänge 1 – 6 an Grund- und weiterführenden Schulen – wissen wir bisher auch noch nichts. Bei Bedarf verfolgen Sie bitte die Presse-Verlautbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. Die Anmeldung zu einer Notgruppenbetreuung erfolgt, bei Vorlage der entsprechenden Formulare, über das Sekretariat unserer Schule (verwaltung@rng-nottuln.de) .
Bei Fragen oder Unsicherheiten melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail im Sekretariat unserer Schule (02502 9440 oder Email: siehe oben).
Eines ist sicher: Wir freuen uns über jeden vorsichtigen Schritt zurück in die schulische Normalität!
So verbleiben wir mit herzlichen Grüßen und guten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Holger Siegler & Jutta Glanemann
(Schulleiter) (stellv. Schulleiterin)